1. Entwurf eines Sklavenvertrages (Fundsache im Inter


    Datum: 24.04.2018, Kategorien: BDSM Fetisch Hardcore, Autor: fettemasosau

    ... Stock auf den gesamten Körper einschließlich Gehänge.
    
    Abstrafungen für Vergehen der Untersau, sind auf diese Grundstrafe nicht anrechenbar.
    
    9. Berufliche Tätigkeit der Sau, wenn diese durch den Eigentümer erlaubt ist, die Erlaubnis kann jederzeit ohne Angabe von gründen widerrufen werden.
    
    Bürotätigkeit:
    
    Sau wird ihrer beruflichen Tätigkeit innerhalb ihrer Zelle/Käfig und in strikter Fesselung nachgehen.
    
    Sau wird feste Telefonzeiten einrichten, zu denen ihre Fresse aufgeschlossen wird.
    
    Kundenbesuche:
    
    Sau kann es auf schriftlichen Antrag genehmigt werden, externe Kundenbesuche durchzuführen. Sie hat die erforderliche Zeit exakt zu definieren und die Erlaubnis
    
    der Herrschaft zu erbitten.
    
    Wohnungs-, Haustürschlüssel werden der Sau nicht ausgehändigt.
    
    Sau hat nach Beendigung des jeweiligen Außentermins an einem von der Herrschaft festgelegten Platz vor dem Haus zu warten und sich die Vorderläufe mittels mitgeführter Handschellen auf den Rücken zu fesseln. Es sind starre Handschellen mitzuführen, die Sau so anzubringen hat, dass die Schlossöffnungen für sie nicht erreichbar sind. Es ist Sau strikt untersagt, sich bemerkbar zu machen.
    
    In die Wohnung verbracht, hat Sau sofort die Begrüßungshaltung einzunehmen, um Knebelung, Maskeneinschluss und Anlegen der Sicherungskette abzuwarten. Sobald dies erfolgt ist, hat Sau sich unaufgefordert auszuziehen und dann in Grundstellung zu warten.
    
    10. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien ...
    ... einvernehmlich erklärt, dass der Eigentümer ohne jegliche Einrede der Sau zu jeder körperlicher Veränderung (Enthaarung, Tätowierung, Piercing, Sackverlängerung usw.) derselben berechtigt ist.
    
    11. Als Vertragsbeginn wird der 01. Januar 20XX um 00:00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind die vom HERREN festgelegten Regeln und Befehle für Sau als Gesetze unabdingbar gültig.
    
    12. Der Eigentümer verpflichtet sich mit Unterzeichung dieses Vertrages, Sau mit allen zu seiner Verfügung stehenden Mitteln direkter Gewaltanwendung, zur strikten Einhaltung der von ihm aufgestellten Gesetze abzurichten.
    
    10.1 Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass der
    
    Eigentümer die Art der im Anhang vereinbarten Zwangs- und Strafmittel jederzeit und
    
    völlig frei ergänzen und verändern kann.
    
    13. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass dieser Vertrag ausschließlich durch den Eigentümer beendet werden kann.
    
    14. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass der
    
    Eigentümer zu jedem Zeitpunkt ist berechtigt, die Sau ohne deren Einverständnis zeitweilig oder endgültig an Dritte im In- oder Ausland weiter zu geben.
    
    15. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich erklärt, dass die hier getroffenen Vereinbarungen zu Gefangenhaltung, Gefesselthaltung, Abstrafung, Folter und Abrichtung der Sau von beiden Seiten erarbeitet wurden und deren konsequente ...
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