Reitsport Einmal Anders Pt. 17
Datum: 13.03.2018,
Kategorien:
Verschiedene Rassen
Autor: byReiter_69
... auch „weg". Das waren noch goldene Zeiten im Pferdeverkauf...
Einschub für Reitsportinteressierte mit Pferden ;-) :
Ich erzähle das deshalb, weil das heutzutage alles viel schwieriger ist. Seit dem Jahr 2002 ermöglicht das sog. Gewährleistungsrecht einem schlecht reitenden Käufer auch noch nach Monaten die Rückabwicklung eines Kaufes. Er muss nur einen „guten" (weil mehr oder weiniger „beeinflussbaren...") Tierarzt plus Rechtsanwalt finden.
Früher war das seit „1000" Jahren so gewesen, dass ein Pferd nur binnen 6 Wochen zurückgegeben werden konnte, wenn sog. Gewährmängel zu Tage traten ( Koppen, Kehlkopfpfeifen, Dummkoller, Dämpfigkeit, Rotz, Dummkoller). Alle 6 ausgesprochen seltene chronische Krankheiten.
Seit 2002 läuft das im ungünstigen Fall für den Verkäufer folgendermaßen ab: Er verkauft ein Top-Pferd an einen schwachen Reiter (die zahlten am Besten, weil auch sie mal Erfolg haben wollten). 3 Turniere lief das in der Regel gut, dann wurde das Pferd „schlau": Mit dem „Pannemann" da oben drauf muss ich nur 3 Mal anhalten oder vorbeirennen, dann hab ich Feierabend...
Auf die Idee, dass es an ihren schwachen Reitkünsten lag, kamen die wenigsten dieser Herrschaften. Einfacher wurde es für sie durch das neue Gesetz:
„Ich habe ein M-Pferd gekauft und jetzt springt der „Esel" nicht mal mehr über L oder A -- also muss ich ja wohl beschissen worden sein...!" dachten diese „Reiter" dann, ihr Lehrgeld für ihre eigenen Schwächen hingegen wollten sie nicht ...
... bezahlen.
Also wurde ein Tierarzt gesucht, der beim Ankauf als gesund untersuchten Pferd irgendeinen noch so unbedeutenden körperlichen Mangel fand -- und das geht bei ausnahmslos jedem Pferd!
(so ähnlich wie gewisse „anonyme" LIT-Leser in jeder Suppe hier ein Haar finden und laut und unflätig schreien, weil sie sich als Nörgler stärker fühlen als als verhinderte oder ungefragte Selberschreiber (Anm. d. Verf. ***grins***).
So muss heute jeder Verkäufer sehr genau überlegen, wem er ein gutes Pferd verkauft und WEM BESSER NICHT. Bekomme ich per Gerichtsurteil solch ein Pferd nach einem Jahr zurück (Prozesse dauern...), habe ich zum Einen ein 4-beiniges „Wrack" und erstatte den Kaufpreis für ein ehemals gutes Pferd, zum Anderen noch die Gerichts- und Anwaltskosten an der Backe -- für einen Privatmann unter Umständen ruinös.
Einem solchen Fall bin ich 2004 schlicht entgangen, indem ich einem offensichtlichen Millionär ein Pferd für sein (sorry) pummeliges Töchterchen verweigert habe, die schlicht aber auch gar nicht reiten konnte. Sollte der Herr diese Geschichte hier zufällig lesen, weiß er nach 10 Jahren, woran es gelegen hat. Das Mädel hat auf Kosten der Vorbesitzer in 3 Jahren 4 Pferde „verbraucht" und konnte es danach immer noch nicht...
Ende des Ausflugs!
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Martin gewann beide Joungster-Finals bei den 7- und den 8-Jährigen, hier in Radolfzell getrennt ausgeschrieben -- finde ich persönlich auch fairer. Gelernt ist gelernt... und Sekt ist Sekt! Martin fährt ...