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Sklavin Vertrag
Datum: 25.10.2018, Kategorien: BDSM Autor: meister63
... ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Der Sklave wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen. §3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des Sklaven §3.1 Der Sklave hat einer externen Arbeit nachzugehen, private und berufliche Sphäre ist strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem Sklaven, wie etwa den an den Meister abzuliefernden Lohnanteil. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis des Sklaven vom Meister verstärkt werden soll. §3.2 Durch die externe Berufstätigkeit ist der Sklave kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass der Sklave dem Meister finanziell nicht zur Last fällt. Der unter §3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass der Sklave sein sklavendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt. §3.3 Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind dem Sklaven strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht befohlen bzw. erlaubt sind. §3.4 Nach Dienstschluss ...
... hat sich der Sklave sofort in die Obhut des Meisters bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen. §3.5 Der Sklave ist für den Haushalt des Meisters verantwortlich, die genauen Details werden vom Meister festgelegt. §3.6 Der Sklave ist verpflichtet, falls Wünsche zur Freizeitgestaltung, o.ä. vorliegen, einen schriftlichen Rapportschein zu stellen. In diesen Rapportschein muss außerdem aufgeführt sein, welche Gegenleistung er bei der Genehmigung des Antrages durch den Master, erbringen will. Die Gegenleistung muss jedoch einen wesentlichen höheren Gegenwert darstellen, als die zu beantragte Leistung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht ordnungsgemäßer Beantragung , der Antrag nicht genehmigt wird und der Sklave durch die Art und Weise seines Fehlverhaltens mit einer Strafvollstreckung zu rechnen hat. Rapportscheine stehen nur in dringenden Ausnahmefällen während der Probezeit zu. Während der Strafvollstreckung und Strafvollstreckungsmaßnahmen (auch längerfristig möglich) ist das Verfassen eines Rapportscheines durch den Sklaven nicht gestattet , das betrifft auch Zeiträume in die der Master, Abrichtungs- und Erziehungsmaßnahmen durchführt. Bei häufigen Zuwiderhandlungen durch den Sklaven, kann das Recht einen Rapportschein zu stellen, gänzlich verweigert ...