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Unser Sklavenvertrag
Datum: 27.03.2018, Kategorien: BDSM Fetisch Hardcore, Autor: Sklave_der_Herrin
Sklaven Vertrag 1. Allgemeines Die Reihenfolge der Auflistung spiegelt keine Gewichtung der einzelnen Punkte dar. Sie sind alle als gleich wichtig anzusehen. Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und können ausschließlich von der Herrin vorgenommen werden. Der Sklave geht nach der Unterzeichnung des Vertrags in das Eigentum der Herrin über und sie kann frei über Ihn verfügen. Die einzige Ausnahme ist während der Arbeitszeit des Sklaven. Dann nimmt die Herrin Rücksicht auf mögliche Konflikte mit dem Beruf des Sklaven um berufliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Herrin kann vorübergehend Punkte aus diesem Vertrag ausnehmen. 2. Allgemeines Verhalten des Sklaven Der Sklave hat alles ihm mögliche zu tun um seine Herrin glücklich zu machen. Der Sklave verzichtet auf jede Art von Alkohohl und Rauschmitteln mit Ausnahme von Nikotin und Koffein. Der Sklave hat pfleglich mit seinem Körper umzugehen. Das heißt mindestens 1x in der Woche den Bart und den Genitalbereich zu rasieren, oder nach Aufforderung. Der Sklave verpflichtet sich seiner Herrin gegenüber stets ehrlich und aufrichtig zu seien, und auf ausnahmslos jede Frage wahrheitsgemäß antworten. Der Sklave wird jeder/jedem Anweisung/Befehl seiner Herrin umgehend folge leisten. 3. Haushalt Der Sklave hat die Pflicht, seiner Herrin bei den Hausarbeiten zu helfen und wo er kann zu unterstützen. Die genauen Details werden nachfolgend von der Herrin schriftlich festgelegt: Den ...
... Müll raus bringen wenn die Tüten voll sind, Abtrocknen wenn gespültes Geschirr steht, den PC-Tisch sauber halten, Betten machen/beziehen, Staubsaugen und weiters nach Aufforderung Zu den Mahlzeiten wird der Sklave seine Herrin bedienen. 4. Öffentlichkeit Der Sklave wird sich seine Herrin in der Öffentlichkeit stets respektvoll und zuvorkommend verhalten (Gentlemen), z.B. Tür aufhalten, Feuer geben, Jacke an/ausziehen, Taschen tragen usw. Das Allgemeine Verhalten des Sklaven unter Punkt 2 gilt auch in der Öffentlichkeit. Der Sklave verhält sich in der Öffentlichkeit so, dass er weder seine Herrin, noch sich selbst bloßstellt. 5. Sexuelles Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner Herrin zum Orgasmus zu kommen. Dem Sklaven ist es verboten seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Herrin ihn dazu auffordert oder bei der Körperpflege. Die Herrin hat das Recht beim gemeinsamen Sex einen Orgasmus zu bekommen. Der Sklave hat sich bei seiner Herrin für seinen Orgasmus zu bedanken. Der Sklave darf sich nach Aufforderung der Herrin ein Sexspielzeug aussuchen, welches die Herrin bei ihm anwenden soll. Der Sklave ist dazu verpflichtet nach dem Sex das verwendete Sexspielzeug ordnungsgemäß zu säubern und weg zuräumen. Die Herrin legt fest wann sie mit dem Sklaven Sex haben möchte / wann und wie sie vom Sklaven gefickt werden möchte. Die Herrin kann einen Rollentausch veranlassen, das heißt den dominanten Teil dem Sklaven überlassen und ...