1. Sklaven-Mietvertrag


    Datum: 27.04.2019, Kategorien: BDSM Gruppensex Anal Autor: Olfy

    Zusatzvertrag zum Mietvertrag
    
    1. Der Mieter verpflichtet sich verbindlich zur Teilnahme am Herrenservice-Programm und dient dem inoffiziellen Herrenservice-Club der Immobilienanlagen Weitermann als sog. "Knecht".
    
    a) Als Knecht besteht die Möglichkeit daß er durch Losentscheid zu einem von 52 Knechtdiensten im Jahr herangezogen und damit zu einem sog. "Dienstknecht" wird. Ein Dienstknecht steht den Premium-Mitgliedern des Herrenservice-Programm für 7 Tage (152 Stunden) ohne Möglichkeit der Verweigerung bedingungslos als Sexsklave zur Verfügung. Der Mieter akzeptiert in diesem Falle seine sexuelle Benutzung durch fremde oder auch bekannte Personen.
    
    b) Im Falle einer Ernennung zum Dienstknecht hat der Mieter während seines 7 Tage-Dienstes mit bis zu 28 männlichen Premium-Mitgliedern Geschlechtsverkehr auszuüben. Die Auswahl der Sexpartner erfolgt ausschließlich durch die Organisatoren des Herrenservice-Programmes, der Mieter hat keinerlei Mitspracherechte bei der Auswahl und hat mit jedem ihm zugewiesenen Premium-Mitglied ausnahmslos und bereitwilligst als passiver Part den Geschlechtsverkehr auszuüben. Die Verweigerung eines zugewiesenen Premium-Mitglieds (z.B. einem bekannten Nachbarn) wird als schwerer Verstoß geahndet und mit schwereren Konventionalstrafen geahndet.
    
    c) Premium-Mitglieder die den Dienstknecht persönlich kennen (z.B. als Nachbarn, Kunden, Streitgegner) und den Organisatoren des Herrenservice-Programmes besonderes Interesse und Grund nennen den ...
    ... Dienstknecht als Sexsklave zu benutzen werden bei der Vergabe der Sexpartnerzuweisungen bevorzugt berücksichtigt. Auf Wunsch kann das Premium-Mitglied anonym bleiben indem der Dienstknecht beim Treffen mit dem Premium-Mitglied die ganze Zeit Augenbinde und Ohrstöpsel tragen muß und so nicht erkennen kann wem er zu Diensten ist.
    
    d) Der Mieter hat kein Mitspracherecht bei den während des Geschlechtsaktes ausgeübten Sexpraktiken und tut was das Premium-Mitglied möchte. Dazu gehören uneingeschränkter Analverkehr bei dem das Premium-Mitglied mit seinem Geschlechtsteil jederzeit in den After des Mieters eindringen und nach Belieben kopulieren darf. Die Verwendung eines Kondoms liegt im freien Ermessen des Premium-Mitglieds, d.h. der Mieter akzeptiert Baresex und die vollständige Ejakulation des Mitglieds beim Geschlechtsverkehr in seinen Enddarm. Das Schlucken des Ejakulats der Premium-Mitglieder ist für den Mieter verpflichtend und kann nicht verweigert werden.
    
    2. Der Mieter erhält für seine Teilnahme als Knecht am Herrenservice-Programm eine permanente Mietermäßigung von 30%. Dies ist unabhängig davon ob der Mieter im Vertragszeitraum zu einem Knechtdienst herangezogen wird. In diesem Falle würde der Mietnachlass ohne Gegenleistung des Mieters gewährt, von der verbindlichen Eingangsuntersuchung abgesehen.
    
    3. Der Mieter unterwirft sich vor Inkrafttreten des Zusatzvertrages einer ausführlichen Eingangsuntersuchung. Diese wird durch den Hausmeister (oder einem anderen Vertreter ...
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