Entwurf eines Sklavenvertrages (Fundsache im Inter
Datum: 24.04.2018,
Kategorien:
BDSM
Fetisch
Hardcore,
Autor: fettemasosau
... also z.B. auch Zeitpunkt und Art der Verrichtung der Notdurft, Art der Nahrungsmittel und der -aufnahme, Art der Kommunikation usw..
5. Dieser Vertrag ist die private Basis für ein künftiges Zusammenleben. Um dem hier dargestellten Geist dieses Zusammenlebens eine reale Basis zu geben, wird vereinbart:
5.1 Sau erklärt aus freiem und gesundem Willen unwiderruflich:
Ich verzichte auf die Vereinbarung eines Notwortes.
Ich erbitte ausdrücklich auch die gewaltsame Erzwingung der hier getroffenen Vereinbarungen.
Ich stelle den Herren und von ihm beauftragte Dritte von allen Folgen, künftig durchzuführender Zwangs-, Arretierungs-, Straf- und ausdrücklich auch Foltermaßnamen frei.
5.2 Die Herrschaft erhält von der Sau juristisch wirksame Vollmachten über ausnahmslos alle Belange, wie z.B. Bankgeschäfte, juristische und medizinische Angelegenheiten.
5.3 Die Herrschaft untersagt Sau jegliche eigenständige Verfügung über Bargeld oder Bankguthaben.
5.4 Die Herrschaft erhält vollständige Schlüsselgewalt über Wohnung, Auto, Büro der Sau. Der Sau werden sämtliche Schlüssel entzogen.
5.5 Die Herrschaft erhält alle Zugangsdaten zu Computern und Handy, Telefon der Sau. Sau richtet eine Zugriffsmöglichkeit per Fernwartung für alle Computer ein.
5.6 Die Herrschaft erhält die vollständige Verfügungsgewalt über ein zu erstellendes Video, in welchem Sau zunächst nackt und ohne Fesselungen entsprechende Erklärungen unter Angabe des realen Namens abgibt, danach bei ...
... Straf-, Folter-, Haftmaßnahmen, Arbeitsdiensten, Futteraufnahme, Zwangsnutzung als Pissoir und Rimmingsau mit ihren sexuellen Reaktionen dargestellt wird und dabei mit sichtbarer Fresse die Freiwilligkeit erklärt und sich erkennbar dankbar zeigt. Dieses Video wird Familienmitgliedern und Freunden auf geeignete Weise zugestellt.
6. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird die gewaltsame Zwangsinhaftierung der Sau in jeder vom Herren gewünschten Form gefesselt und zeitlich unbegrenzt als einzige Haltungsart vereinbart.
6.1 Die dauerhafte Haltung der Sau in einem Käfig, Zelle, Isolationsbox und anderen von
dem Herren frei wählbaren Behältnissen jeglicher Art gilt als ausdrücklich vereinbart,
6.2 Die Inhaftierung der Sau erfolgt grundsätzlich in sicheren Fesselungen, die in
jeder erdenklichen Form verschärft werden können.
6.3 Die Zwangshaltung der Sau schließt die dauernde streng gesicherte Gefesselthaltung auch außerhalb der Haftbehältnisse ein.
6.4 Sau wird dazu abgerichtet, Arbeitsbefehle in jeder, von der Herrschaft vorgenommenen Fesselung –ausdrücklich auch auf allen Vieren – gründlich und schnell auszuführen.
6.5 Die Sau wird nach billigem Ermessen des Eigentümers gezeichnet, dies kann u.a. umfassen Brandings, Tatoos, Beringung, Beschneidung, permannente Komplettenthaarung und ohne jede Einschränkung weitere Boymodifikationen
6.6. Die Sau hat kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Nutzungsspuren werden u.a. am gesamten Körper dauerhaft sichtbar ...