1. Mann und Weib im Neolithikum


    Datum: 20.09.2019, Kategorien: BDSM Autor: byCittadolente

    ... erfolgte es, nämlich jeweils in Neumond- und in Vollmondnächten. Wie auch sonst jegliche im weiteren Sinne sexuellen Verrichtungen wurde auch das Gesäugetraining öffentlich an den Objekten vollzogen. Die Frauen waren damals Gemeinschaftseigentum; Hochzeiten oder andere Formen einer individuellen zwischengeschlechtlichen Bindung existierten nicht. Bei Konflikten bezüglich der Nutzung einer Stute entschied der Häuptling, der zugleich der Priester war. Er hatte natürlich auch den Vorrang beim Gebrauch der Sklavinnen, und sein größtes Vorrecht, aber auch seine sakrale Pflicht, war die öffentliche Ausübung des jus primae noctis, also die Defloration der geschlechtsreifen Steinzeitweiber.
    
    Mädchen, die schon vor ihrer Öffnung durch den Häuptling heimlich Geschlechtsverkehr ausübten, wurden auf das Härteste bestraft. Sexuelle Heimlichkeit galt als Verhöhnung der Götter. Deshalb bestraften die neolithischen Stämme jedweden heimlichen GV, aber auch heimlich vollzogene Masturbationen. Homoerotik war verboten. Bei den Frauen konnte sie nicht geduldet werden, weil sie die Stuten von ihrer doppelten Aufgabe ablenkte, die Güterproduktion der Steinzeitstämme zu organisieren und den Männern als Lustobjekte zu dienen. Allerdings hatten die Männer auf diesem Gebiet das Recht, die Präsentation lesbischer Lustschauen von den Säuen zu fordern.
    
    Bei den Männern betrachtete man Homoerotik als asozial, weil die Stuten dabei ungenutzt blieben und sich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen fühlen ...
    ... würden. Ein Mangel an Benutzung würde bei den ansonsten glücklichen Kühen zur Unzufriedenheit führen und damit zur Gefahr des Unfriedens innerhalb der Gemeinschaft. Wer heute bezweifelt, dass damals die weiblichen Objekte glücklich waren, ist in unseren eigenen feministisch deformierten Denkstrukturen gefangen. Es wäre ein grundsätzlicher Fehler, wenn man sich die soziale Organisation der Steinzeitstämme als ein brutales Gewaltverhältnis vorstellen würde. Vielmehr hatten wir es damals mit einer natürlichen Ordnung der Geschlechterbeziehungen zu tun, die auch durch den religiösen Glauben und Kult bestätigt wurde und deren grundsätzliche Infragestellung keiner Steinzeitlady jemals in den Sinn gekommen wäre.
    
    Es war nicht nur das Recht, sondern auch die selbstverständliche Pflicht der Männer, die Frauen wann immer möglich sexuell zu nutzen oder zu stimulieren. Entscheidend war dabei jedoch nicht der Lustgewinn der Stuten, sondern das Sich-Kümmern der Männer um diese. Deshalb waren die orale, die vaginale oder anale Benutzung gesellschaftlich völlig gleichwertig, aber ebenso auch die Masturbation der Männer durch die Frauen, nicht nur mit den Händen, sondern z. B. auch mit den Füßen oder in Form eines sog. „Tittenficks". Nicht auf die Lust der Frauen kam es an sondern darauf, dass ihnen die Männer durch ständige sexuelle Benutzung immer wieder immer wieder einhämmerten, dass ihr sozialer Wert nicht nur aus ihrer Funktion als Arbeitssklavinnen resultierte, sondern dass sie vor ...
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