1. Neue gesetzliche Regelungen


    Datum: 25.06.2021, Kategorien: BDSM Deine Geschichten Autor: sylvia

    Neue gesetzliche Regelungen
    
    Es war im Frühsommer 2015, viele neue Gesetze waren seit Jahresbeginn in Kraft getreten.
    Ich hatte insofern Glück, das ich weiterhin Chef eines kleineren Produktionsbetriebes bleiben konnte, da er mir gehörte. In meiner Firma arbeiteten über 40 Männer in der Produktion und
    vier Frauen in der Verwaltung, altersmäßig waren die Frauen zwischen 40 und Anfang 50, ich selber war 53 Jahre. Mit meiner Sekretärin war ich seit einigen Jahren intim, allerdings änderte sich die Sexualpraxis seit Jahren vom anfänglichem Verkehr immer mehr in Richtung CBT und auch Ballbusting, es machte ihr unheimlichen Spaß mich auf diese Art zum Höhepunkt zu bringen, ich muss auch ehrlich gestehen, das ich dabei auch unendlich geil wurde und es mich in der Zwischenzeit auch mehr befriedigte, als eine normale Nummer.
    Es war bei all diesen Spielen auch oft eine Selbstbefriedigung von mir mit im Spiel, nach neuen Gesetzen ja eine verbotene Sache.
    Susanne brachte mir die Eingangspost zur Erledigung und hatte ein sehr verschmitztes Lächeln dabei. 
    Ließ mal bitte die neuen Bestimmungen des Gesundheitsamtes!
    Wie immer bei neuen Gesetzen gibt es Ergänzungen oder Interpretationen, die für die Zukunft zu beachten sind. Nun hatte man ja schon für fast alles Beauftragte oder Fachkräfte, aber jetzt war es sogar Pflicht, eine Onanieverhinderungsbeauftragte bei Firmen mit über 25 Männern zu haben. Des Weiteren wurde verfügt, dass bei Männern über 40 nicht erst verwarnt wird, ...
    ... sondern gleich beide Hoden entfernt werden, auch eine Spermaaufbewahrung soll es da nicht mehr geben. Auch die Anzahl der meldenden Frauen wurde auf zwei Personen herabgesetzt.
     Na, Chef, das wäre doch ein guter Shop für mich, aber bitte Stufe 3.
    Stufe 1 war ein einfacher Ansprechpartner für die Gesundheitsämter. 
    Stufe 2 durfte bei betrieblichen Vorkommnissen mittels Burdizzozange kastrieren.
    Stufe 3 durfte bei betrieblichen Vorkommnissen und für Dritte eine ambulante Kastration vornehmen.
    Stufe 3 ist aber ganz schön teuer für den Betrieb, drei Tage Lehrgang und das für knapp 3000 Euro. 
    Die komplette Ausrüstung ist da aber dabei. Wir müssen nur einen entsprechenden Raum von der Behörde dafür abnehmen lassen!
    Und das würde Dir Spaß machen? 
    Das weißt Du doch, wie geil ich vor ein paar Jahren geworden bin, als wir uns das holländische Kastrationsvideo angesehen haben!
    Ich gab ihr grünes Licht, sich um einen alsbaldigen Schulungstermin zu kümmern. Es dauerte auch keinen Tag, bis ich ihre Anmeldung unterschrieb. 
    Wir führten unsere geilen Spielchen in den nächsten Tagen weiter. Dann fand die Schulung von Mittwoch bis Freitag statt. Montag sahen wir uns dann erst wieder und es gab viel zu erzählen.
    Als erstes gab es mal den Befähigungsnachweis Stufe 3 für die Personalakte und natürlich eingerahmt zum öffentlichen Aushang in der Firma. Als Raum nahmen wir einen Reserveraum der auch vom Sekretariat begehbar war, aber seit geraumer Zeit nicht mehr besetzt war. Ich ließ das ...
«1234...»