Mutters Scheidung
Datum: 19.07.2024,
Kategorien:
Inzest / Tabu
Autor: bychoosie
... musst mir also sagen, wenn ich etwas nicht richtig mache."
„Mama, auch für mich ist es doch das erste Mal und ich glaube nicht, dass es da richtig und falsch gibt. Hauptsache ist, dass es gefällt."
Damit legte ich mich aufs Bett und mein Schwanz ragte empor wie ein Mast. Mutter setzte sich auf meine Schenkel, beugte sich nach vorn und dann verschwand mein Kolben in ihrem Mund und ich hörte die Engel singen. Mutter lutschte und saugte, fächelte mit der Zunge um meine Eichel, bewegte ihren Kopf vor und zurück und ich dachte, mir fliegt die Schädeldecke weg. Und dann: Ich konnte nur noch rufen „Mama" und da schoss ich auch schon los. Und Mutter schluckte alles.
„Hhmmm, das war lecker. Das erste Mal, dass ich Sperma gekostet habe. Sohn!!! Das möchte ich jetzt öfter."
„Mit dem größten Vergnügen. Du, Mama, mir kommt da gerade eine Idee: Beim nächsten Mal legst du dich anders herum über mich. Während du meinen Schwanz lutschst, kann ich gleichzeitig deine Fotze lecken."
„Eine großartige Idee. Ich muss dann nur aufpassen, dass ich ihn dir nicht abbeiße, wenns mir wieder so stark kommt" und lachte.
Bereits am nächsten Tag probierten wir diese Variante aus und waren begeistert.
Wenige Tage später erhielten wir eine Vorladung vom Gericht in Sachen Müller gegen Müller. Ich band mir sogar einen Schlips um, um einen guten Eindruck zu machen. Und auch die Richterin machte einen sehr guten Eindruck. Eine Frau etwa in Mamas Alter. Auf ihre Frage, warum Mama die ...
... Scheidung beantragt hatte, spielte diese die Aufnahme des Telefongesprächs ab. Vater protestierte laut: Die Aufnahme sei unrechtmäßig gemacht worden und dürfte nicht verwendet werden. Darauf wurde er von der Richterin zurechtgewießen. Sie kenne die Gesetze und er könnte ganz unbesorgt sein.
Darauf wurde Vater gefragt, was er vorzubringen hätte. Er hätte selbst die Scheidung beantragen wollen, da er seine jetzige Partnerin heiraten möchte. Was bei der Richterin ein Lächeln, eher ein Grinsen, hervorrief. Und weiter forderte er, dass ich mit zu ihm zu ziehen hätte und dass.... Kurzum alles, was wir bei seinem Besuch schon geklärt hatten. Die Richterin blätterte etwas in ihren Papieren und wandte sich dann an mich:
„Herr Müller, ich sehe hier, dass sie am xx.xx.xxxx geboren und also volljährig sind. Sie können also ihren Wohnsitz frei wählen. Wollen Sie mit zu ihrem Vater ziehen?"
„Ich werde bei meiner Mutter wohnen, bis sie mich raus wirft oder ein anderer driftiger Grund zum Auszug vorliegt. Doch auch dann werde ich auf keinen Fall mit zu ihm ziehen."
Damit war diese Frage geklärt und auch zum Haus erhielt er die gleiche Auskunft.
Er sollte dann noch einen aktuellen Kontoauszug vorlegen, damit das gemeinsame Vermögen geteilt werden könne, doch Mutter meinte, dass sie von ihm nichts will. So muss er, da ich ja noch in der Ausbildung bin, für mich Unterhalt zahlen. Und dann waren wir frei.
Direkt neben dem Gerichtsgebäude ist ein gutes Restaurant und dort gingen wir ...