1. Eine Polizistin auf Kondomstreife


    Datum: 29.12.2019, Kategorien: Humor Autor: elektroschamane

    ... vor und der Verteidiger bekam das Wort.
    
    "Zunächst möchte ich festhalten, daß die Anträge der Staatsanwaltschaft grob unverhältnismäßig sind und ein Bordellbesuch ohne Kondom allenfalls ein Verwarnungsgeld rechtfertigt, nicht aber Haft und einen Durchsuchungsbeschluß. Die angebliche kriminalistische Erfahrung, die auf den Besitz von Kinderpornografie hindeuten soll, ist reine Spekulation und wird diesseitig bestritten.
    
    Außerdem hat mein Mandant sehr wohl ein Kondom getragen, dies ist ihm im Verlaufe des Verkehrs mit Polizeimeisterin Müller abgerutscht, weil er einen so kleinen Penis hat. Er hat also noch nicht einmal schuldhaft gehandelt und ich beantrage daher, die Anträge auf Untersuchungshaft und einen Durchsuchungsbeschluß abzuweisen".
    
    "Das ist eine billige Schutzbehauptung", fuhr der Staatsanwalt auf. "Das will ich sehen. Frau Polizeimeisterin Müller, walten Sie ihres Amtes!"
    
    Und so kam es, daß ich an einem Sonntagnachmittag unter Aufsicht des Richters, des Staatsanwaltes und des höchst amüsierten Verteidigers den Angeklagten, der einen vor Scham hochroten Kopf hatte, mit heruntergelassener Hose im Gerichtssaal ordentlich steif blasen mußte.
    
    Der Staatsanwalt reichte mir ein Lineal. "Den Penis bitte nach unten drücken, bis er in einem Winkel von neunzig Grad vom Körper absteht, dann an der Oberseite anlegen und ab Peniswurzel messen. An der Eichelspitze eine Strich machen, bitte", wies er mich an. Ich tat das Verlangte und der Angeklagte konnte ...
    ... einpacken.
    
    Der Staatsanwalt packte einen großen, in Plastikfolie versiegelten Bogen aus, auf dem Fotos von erigierten Penissen in verschiedenen Größen aufsteigend wie die Orgelpfeifen angeordnet und mit Bemaßung versehen waren. Am rechten Ende waren nur zwei ganz große, fast 30 Zentimeter lange Riesendinger abgebildet und mit "Übergroß" beschriftet, dann allmählich kleiner werdende Schwänze, die als "Groß" eingestuft waren. Die Meisten waren der Klasse "Durchschnitt" zugeordnet und am linken Ende nur ein Einziger, über dem geschrieben stand: "Oder kleiner: Klein". Der Staatsanwalt legte das markierte Lineal an und das Ergebnis war: "oder kleiner" und mit sechs Zentimetern eindeutig sehr klein.
    
    Der Staatsanwalt machte ein enttäuschtes Gesicht, der Verteidiger grinste zufrieden. "Sehen Sie, ich habe es ja gesagt", meinte er selbstzufrieden.
    
    "Das tut nichts zur Sache", meinte der Staatsanwalt, "als Bordellbesucher ist er natürlich des Besitzes von Kinderpornografie nach wie vor verdächtig", fuhr er fort, "denn wer das tut, ich meine, Bordellbesuche, der frißt auch, ehm, der schaut auch Kinderpornos an".
    
    "Das bestreiten wir", entgegnete Dr. von Steuben. "Mein Mandat findet Kinder nicht sexuell anregend, was man ja auch daran erkennen kann, daß er sich in der Kontaktbar des Freudenhauses mit Frau Polizeimeisterin Müller zielgerichtet eine.. ähm.. Partnerin mit ausgeprägter Schambehaarung und den größten zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Brüsten ausgesucht hat, also eine Partnerin mit ...
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