1. Maggy Gyver


    Datum: 01.04.2018, Kategorien: CMNF Autor: Anonym

    Donnerstag, 03.06.2010
    
    Sitzung des Ober-Landesgerichts Ostsachsen, Zu Zittau.
    
    Richter Benjamin Hild
    
    Staatsanwältin Frau Thusnelda Spieß
    
    Verteidiger: Herr Rechtsanwalt
    
    Dr. Jürgen Lecker
    
    Beklagte: Frau Steffi Unger und Frau Margrit Kiefer als Gemeinschaftstäterinnen.
    
    Nebenkläger und Geschädigte: Markus Knorr und
    
    Jens Liebig, Studenten
    
    ***
    
    Richter:
    
    „Ich beginne mit der Aufnahme der Personalien:
    
    Frau Angeklagte Steffi Unger, Sie sind 24 Jahre alt, unverheiratet, nicht verwandt mit der Angeklagten Kiefer, Sie sind Studentin an der hiesigen Fachhochschule im Fach Umwelttechnik. Nicht verheiratet. Ist das richtig?“
    
    Angeklagte Unger: „Ja, das ist richtig.“
    
    Frau Angeklagte Margrit Kiefer, Sie sind 21 Jahre alt, unverheiratet, nicht verwandt mit der Angeklagten Unger, Sie sind Studentin an der hiesigen Fachhochschule im Fach Landtechnik. Nicht verheiratet. Ist das richtig?“
    
    Angeklagte Kiefer: „Ja, das ist auch richtig, leider.“
    
    Richter:„Angeklagte, ich frage Sie beide: Möchten Sie sich zu der Anklage äußern?
    
    Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schweigen und lügen können, solange sie ihren Status als Angeklagte in Anspruch nehmen, dass sie aber die Wahrheit sagen müssen, sobald Sie in den Zeugenstand treten, außer, Sie müssten sich selbst belasten.
    
    Wollen Sie sich dazu äußern?“
    
    „Na klar! Wir werden auspacken, darauf können Sie sich verlassen, Herr Richter!“
    
    Richter: „Herr Staats… äh Frau Staatsanwältin, Sie haben das ...
    ... Wort zur Anklage…“
    
    Staatsanwältin: „ Der heute zu verhandelnde Fall ist leider nur einer von Vielen in dieser unserer verworrenen Zeit. Die Angeklagten Unger und Kiefer haben ohne Einverständnis der Kläger ein entstellendes Foto der Kläger im Internet veröffentlicht, welches geeignet ist, die Ehre und die Persönlichkeitsrechte der Kläger aufs gröblichste zu beschädigen.
    
    Hier an der Pinwand können Sie es sehen, Herr Richter und auch Sie, Herr Verteidiger: Das Bild zeigt meine Herren Nebenkläger mit einem Gesichtsausdruck, der aus keinerlei normaler, natürlichen Situation heraus erklärt werden kann.
    
    Ich gehe deshalb davon aus, dass die Angeklagten die Herren Nebenkläger unter Drogen gesetzt haben und dann dieses Foto von ihnen entgegen deren Willen und entgegen deren Wissen fabriziert haben, um sie an ihrer Fachhochschule bloß zu stellen.
    
    Daher beantrage ich, die Beklagten wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht und wegen des Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild zu einer empfindlichen Geldstrafe zu verurteilen.“
    
    Vorgang:
    
    Das Gericht nimmt die an der Pinwand ausgestellten Bilder in Augenschein.
    
    Richter:
    
    „Das ist wirklich schlimm. Aber ich kann das nicht deuten. Sieht wirklich aus, wie unter Drogen. Die Augen sind teilweise total verdreht. Weit aufgerissen bei dem Einen, geschlossen bei dem Anderen. Die Münder sind völlig verzerrt! Ist das jetzt Angst oder ist das totale Drogen-Verblödung? Seltsam! Habe ich noch nie so gesehen. Und die Bilder sind ...
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