Ein Plädoyer!
Datum: 18.05.2019,
Kategorien:
Inzest / Tabu
Autor: byFlinx1
... gegen die sexuelle Integrität, die Schutzbedürftigen Schutz verleihen: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, „Unzucht" mit Abhängigen (z.B. Arbeitnehmer/Arbeitgeber) bzw. Schutzbefohlenen (z.B. Pflegekinder/Pflegeeltern, adoptierte Kinder/Adoptionseltern, eigene Kinder/Eltern, Schüler/Lehrpersonen), Kindesmißbrauch, etc. -um eine Auswahl zu nennen- sind zu Recht Straftaten, die bei zwingenden Beweisen zu Recht eine Bestrafung nach sich ziehen!
ABER! Jeder einvernehmliche GV zwischen Erwachsenen hat Privatsache und straffrei zu sein -- egal ob verwandt oder nicht! Und ebenso sollte die Volljährigkeitsgrenze aufgehoben werden!
Wenn Bruder und Schwester in (geschlechtlicher) Liebe zu einander entbrannt sind und einer von beiden zuerst seinen 18. Geburtstag feiert muß, rechtlich gesehen, bislang die Beziehung auf sexueller Ebene, die noch einen Tag zuvor straffrei war, auf einen Schlag beendet werden. Absurd!
Liebe, Leidenschaft, Lust, gegenseitige Attraktivität, gegenseitiges Verlangen, Sex -- all das läßt sich nicht juristisch reglementieren! All das DARF nicht juristisch reglementiert werden! An der Schlafzimmertür hat der Staat Halt zu machen!
Lassen Sie mich nun zum gesellschaftlichen Tabu kommen:
Ehrlich gesagt, habe ich Null Ahnung, woher das kommt.
Ich sag mal so: In abgeschiedenen Gegenden gab es immer und gibt es auch heute noch Inzest und keiner der „Hinterwäldler" irgendwo auf der Welt schert sich drum, oder macht sich gar „einen Kopp" darüber. Es ...
... gibt nur einen Grund -was ein Vorgriff auf Punkt drei, die genetischen Argumente, ist- und das ist die Tatsache, daß bei generationenlangem Inzest die Häufigkeit von genetischen Defekten bei den Nachkommen überdurchschnittlich (im Verhältnis zu Geschlechtspartnern aus verschiedenen Familien) ansteigt. Das kann von Geistesschwäche zu Körperbehinderungen oder sogar beidem reichen. Wenn sich also über Generationen fröhlich in der eigenen Familie vermehrt wurde, brauchte man irgendwann frisches Blut von Außerhalb. Das ist für mich der einzige Grund, warum sich das gesellschaftliche Tabu hätte entwickeln können.
Ansonsten halte ich das gesellschaftliche Tabu für künstlich erstellt. Und ich wette: zuerst von Männern!
Denn kein Mann wünscht sich ehrlich einen Fortplanzungskonkurrenten bei der eigenen Frau und dann auch ganz sicher nicht den eigenen Sohn!
Und weil die Frauen den Männern das heimzahlen wollten, haben sie dann entschieden, daß der Mann nur ja seine Finger und anderes ja von den Töchtern zu lassen hatte. Und schließlich haben beide zusammen dann Nägel mit Köpfen gemacht und ihren Söhnen und Töchtern auch den Spaß miteinander verboten...
Zugegeben, das habe ich mir aus den Fingern gesogen -- aber es muß ja schließlich irgendeinen Grund geben, oder nicht?
Nun zum letzten Punkt, den möglichen genetisch bedingten Einschränkungen bei der Nachkommenschaft:
Ja! Es ist wahr! Wie schon oben angesprochen kommt es bei generationenlangem Inzest zu genetischen (also: ...