1. Ein Plädoyer!


    Datum: 18.05.2019, Kategorien: Inzest / Tabu Autor: byFlinx1

    ... verehrt! Also ehrlich! Das ist ja abartig!
    
    Also bitte! Wer will ernsthaft behaupten, daß Inzest eine Gefahr für die Gesellschaft oder für die Gesundheit darstellt? Und selbst religiös bedingt greifen keine Verbote, da der Inzest nachweislich zum Schöpfungsmythos gehört! Zumindest für „Christen".
    
    Andere Nationen sind da schon weiter als wir, die wir auch noch unser Staatsbürgergesetz nach Altvätersitte, nämlich dem „Jus sangue", dem Recht des Blutes, regeln.
    
    (Das jetzt aber zu erklären würde zu weit führen und gehört hier auch nicht her!)
    
    Frankreichs Strafgesetzbuch, der „Code Penal" kennt den Inzest bereits seit 1810 nicht mehr. Zwar wird gerade (2010/2011) in der französischen Nationalversammlung diskutiert, ihn wieder als Straftatsbestand einzuführen, aber nur zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hingegen ist in Frankreich sogar eine Inzestehe gestattet! Und nicht nur dort: Auch in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Israel, in Schweden (wo die Inzestehe aber auch einer vorherigen Beratung bedarf) und in einigen anderen lateinamerikanischen Staaten dürfen Bruder und Schwester, Oma und Enkel, Mutter und Sohn, Opa und Enkelin, Vater und Tochter heiraten! Ohne Ehe ist Inzest gestattet in Portugal, Finnland, auf Zypern, in der Türkei (!), Japan, Argentinien und Brasilien. (Quelle [zum Teil]: Wikipedia)
    
    In der Schweiz und Österreich ist ein Aufhebung des Verbotes in Planung.
    
    Und auch für Deutschland besteht in nicht allzu ferner Zukunft Hoffnung auf Schleifung dieser (wohl) letzten Festung unsäglicher Einschränkung sexueller Selbstbestimmung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg wird darüber befinden müssen, ob § 173 StGB mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.
    
    IST ER NICHT!
    
    Euer Flinx1
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