1. Verpatzter Urlaub


    Datum: 29.01.2019, Kategorien: CMNF Autor: erzkobold

    ... selbstverständlich notwendig gewesen Ihnen zu helfen und ohne Vorbedingung mit zurückzunehmen. Schließlich ist zu helfen die Grundphiloso­phie unseres Unternehmens. Wir haben deshalb einen Vertrag vorbereitet, der einerseits ihren Ver­zicht auf eine Anzeige in dieser Angelegenheit enthält und zum anderen die entsprechende Kom­pensation für Ihre Ungelegenheiten.“ Sie übergaben mir den Vertragsentwurf und ich las ihn auf­merksam durch. Mein Sohn hatte bereits im Internet in Sachen Strafe und Schmerzensgeld recher­chiert und es sah nicht besonders ertragreich aus. Am meisten verdiente der Staat, da die Strafen meistens in Geld bestanden und dies kassierte in der Regel der Staat im besten Falle eine gemein­nützige Organisation. Die Schmerzensgelder für die Verletzung der Ehre einer Frau waren gering. Ob ich bei einer Anzeige erfolgreich wäre, war zweifelhaft. Es käme auf das Gericht an, ob über­haupt Nötigung bejaht würde. Als ich bei der „Kompensation“ angekommen war, stutzte ich dann doch. Dort stand eine erhebliche Summe, die ich auch gut gebrauchen könnte. Die Herren betonten, dass absolute Verschwiegenheit vereinbart wäre. Dies wäre doch sowohl in meinem Interesse als auch ein Belang des Unternehmens. Nachdem ich durchgelesen hatte, nickte ich und sofort reichte mir einer der Herren einen Kugelschreiber. Auf dem Exemplar der Versicherung schrieb ich noch meine Kontonummer und bereits nach zwei Tagen war das Geld auf meinem Konto.
    
    Damit war für mich diese Angelegenheit abgeschlossen.
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